(1) Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Beratungsleistungen, Coachings und Trainings im Bereich Vertriebsaufbau, Marketing sowie Aufbau und Entwicklung von Ingenieurbüros an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Coaching- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
(2) Wir erbringen für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, des Vertriebs und des Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere können wir den Erfolg bestimmter Vertriebs- und Marketingmaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein konkreter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs vereinbart, wird diese ausschließlich als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf das Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Unsere Leistungen dienen ausschließlich der individuellen Beratung unternehmerischer Problemstellungen sowie der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze im Bereich Vertrieb, Marketing und Unternehmensaufbau. Wir bereiten weder auf staatliche Abschlüsse oder Prüfungen vor, noch vermitteln wir Inhalte mit dem Ziel des Erwerbs von Zertifikaten. Eine systematische Wissensvermittlung im Sinne eines Fernunterrichts findet nicht statt. Von uns zur Verfügung gestellte Inhalte, insbesondere Video-, Audio- oder sonstige Materialien, dienen ausschließlich der Unterstützung und Ergänzung der individuellen Beratungsleistung.
(4) In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs- und/oder Beratungsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich erbringen.
(6) Der Zugang des Kunden zu täglichen Live-Sprechstunden und anderweitigem Live-Support findet werktäglich Montag-Freitag innerhalb unserer Geschäftszeiten statt.
(7) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr sind wir berechtigt, etwaige Live-Calls nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen.